Der Teenager war selbst Schüler in der Oberstufe des Gymnasiums in Wuppertal. Im Februar griff er seine Mitschüler an, verletzte vier von ihnen. Das Motiv ist auch zwei Monate nach dem Vorfall unklar.
Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Ihm wird vierfacher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Donnerstag mitteilte.
Nach früheren Angaben waren an dem Gymnasium im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld am 22. Februar dieses Jahres vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden, als der 17-Jährige in einem Pausenraum unvermittelt auf seine Mitschüler losgegangen sein soll. Drei weitere Schüler erlitten einen Schock. Der Verdächtige soll sich danach selbst mit dem Messer schwere Verletzungen zugefügt haben. Drei Schüler, darunter auch der 17-Jährige, lagen auf der Intensivstation.FAQ Wuppertal Gymnasium Attacke14:49
Der mutmaßliche Täter ging selbst in die Oberstufe der Schule. Ein Lehrer sei durch laute Rufe aufmerksam geworden und zum Tatort gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar zu ihren ersten Erkenntnissen erklärt. Der Lehrer habe ihn beruhigen und entwaffnen können. Als er allerdings die Einsatzkräfte erblickt habe, soll er sie angegriffen haben. Der 17-Jährige sei ohne den Einsatz einer Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals.
Die Schule hatte Amokalarm ausgelöst. Die Polizei sei über einen Notruf aus dem Schulsekretariat informiert worden. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte hatten die Schule daraufhin abgeriegelt und durchsucht.Wuppertal Messerangriff Schule Ermittlungsstand11.28
Der 17-Jährige kam nach der Tat in Untersuchungshaft, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft fortdauern soll. Ein mögliches Motiv blieb unklar. Kurz nach der Tat teilten die Ermittler mit, dass sie eine psychische Erkrankung bei dem 17-Jährigen vermuteten. Darauf deute ein am Tatort gefundenes Schreiben hin. Weitere Angaben zu der Tat und dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten macht die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Angeschuldigten nicht. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss eine Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden.