Der Wolf, der Ende Jänner durch Bludenz streifte, darf nicht abgeschossen werden. Die Landesregierung hatte das Tier über die Bezirkshauptmannschaft umgehend zum Abschuss freigegeben, er habe im Siedlungsgebiet nichts verloren. Zwei Umweltorganisationen legten Beschwerde beim Vorarlberger Landesverwaltungsgericht ein. Die Voraussetzungen für eine Entnahme lagen nicht vor, teilte das Gericht am Freitag seine rechtskräftige Entscheidung mit. Rechtsmittel sind aber noch möglich.