Raserinnen und Raser, denen das Auto vorläufig beschlagnahmt wird, können das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen bald wieder zurückbekommen. Ein 28-jähriger Mann, dem sein Kfz wegen seines rasanten Fahrstils am 3. März am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt zunächst abgenommen wurde, bekam es nun wieder zurück, wie die Tageszeitung "Heute" berichtete. Laut Polizei hat der Lenker die Voraussetzung für eine behördliche Beschlagnahmung nicht erfüllt.