Hat man ein Testament verfasst, geht man davon aus, dass alles klar geregelt ist. Häufig werden Testamente aber nicht sofort gefunden. Wird nach dem Tod eines Menschen kein Testament gefunden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dennoch ist es möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein gültiges Testament gefunden wird. Das passiert zum Beispiel, wenn die Wohnung des Verstorbenen geräumt wird und dabei Unterlagen auftauchen, die zuvor übersehen wurden oder die der Erblasser sogar versteckt hat. Testament gefunden: Das ist zu tun Wer ein Testament findet, ist verpflichtet, es umgehend im Original an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben. Dabei ist es egal, ob es inzwischen ein neueres Testament gibt oder es aus anderen Gründen unwirksam ist. Jedes Testament ist an die Behörde weiterzuleiten. Das gilt nicht nur für die Erben selbst, sondern auch für Personen, die mit der Haushaltsauflösung beschäftigt sind und während ihrer Arbeit ein Testament entdecken. Gibt man das Testament nicht beim Gericht ab, verstößt man gegen geltendes Recht und macht sich der Unterschlagung schuldig. Tipp: Wenn Sie befürchten, aus Unwissenheit einen Fehler zu machen, wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt. Der Jurist übernimmt die Weiterleitung des Testaments. Das Nachlassgericht prüft das Testament. Es stellt sicher, dass die Verfügung den Anforderungen entspricht und tatsächlich vom Verstorbenen stammt. Wird das Testament für gültig erklärt, richtet man sich nach dieser Verfügung. Wird das Testament erst mehrere Wochen nach dem Todesfall gefunden, ist es deshalb ebenso gültig, als wäre es sofort entdeckt und an das Nachlassgericht weitergeleitet worden. Ein Testament verjährt nicht Für Testamente gibt es keine Verjährungsfristen. Im deutschen Recht macht es keinen Unterschied, wie viel Zeit seit dem Todesfall und dem Auffinden des Testaments vergangen ist. So ist es auch möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein neueres Testament auftaucht. Dann treten die darin genannten Verfügungen in Kraft. Sollte in der Zwischenzeit bereits ein Erbschein für die vermeintlichen Erben ausgestellt worden sein, wird dieser ungültig, falls in dem Testament eine andere Erbfolge vorgesehen ist.