Das Arbeitsgericht Berlin teilte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) fordere „Rückzahlung der aus seiner Sicht sittenwidrig vereinbarten und ohne rechtlichen Grund gezahlten Zulagen (jeweils über einen 13 Monate umfassenden Zeitraum)“.