Kinder und Jugendliche brauchen Bewegung und Sport
Die Entwicklungen der letzten Jahre mit den Schwierigkeiten der Pandemie haben einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig Sport, Spiel und Bewegung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist. Was gemeinhin bekannt ist, wurde durch die Pandemie einmal mehr als wichtig herausgestellt. Dabei fördern Sportvereine den Kinder- und Jugendsport in besonderem Maße und sind mit ihren qualifizierten Übungsleiter*innen und Trainer*innen Experten für ein bewegtes Aufwachsen. In Zusammenarbeit mit Schulen können sie maßgeblich dazu beitragen, dass der Schulalltag mehr Sport und Bewegungsmöglichkeiten zu bieten hat und damit wichtige bildende und lernunterstützende Impulse integrieren.
Landesprogramm „Schule und Verein“
Die Entwicklung hin zu mehr ganztätig arbeitenden Schulen war dabei immer schon Risiko und Chance zugleich. Angesichts des für 2026 angekündigten Ganztagsanspruchs für Schüler*innen im Grundschulalter stellt sich die Frage einer gelingenden Kooperation einmal mehr. Um Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu begeistern, eignet sich die Zusammenarbeit mit einer Schule hervorragend. Durch eine Kooperation können nicht nur die eigenen Sportangebote vorgestellt, sondern auch gezielt Schüler*innen angesprochen und lokale Netzwerke für den Sport geknüpft werden. Es lohnt sich, bereits frühzeitig geeignete Strukturen dafür zu erproben und zu festigen.
Zusammenarbeiten im Sinne der Bewegung und des Sports lautet daher das Motto, was sowohl für Schulen als auch für Sportvereine Vorteile bringt. Durch das „Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen“ wird das möglich. Jedes Schuljahr werden hessenweit Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen durch eine dreijährige Anschubfinanzierung gefördert – so auch in diesem Jahr. Die Bewerbung ist denkbar einfach.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. In einem vorgefertigten Gesprächsprotokoll werden Eckpunkte der geplanten Zusammenarbeit festgehalten. Dieses Protokoll kann unmittelbar als Antrag genutzt werden und muss von der Schule bis zum 15. April 2023 an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden. Das Gesprächsprotokoll ist auf der Homepage des Landessportbundes Hessen oder der Sportjugend Hessen als PDF-Formular zu finden und kann direkt am PC ausgefüllt werden.
Was passiert mit dem Antrag?
Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter*innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, sichtet alle eingegangenen Kooperationsanträge und trifft eine Auswahl. Die ausgewählten Kooperationen erhalten dann rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesendet. Schule und Sportverein unterschreiben den Vertrag und senden ihn ans Schulamt zurück. (Ein Muster-Kooperationsvertrag zur Orientierung ist als PDF-Dokument auf den Internetseiten zu finden).
Wie sieht die Förderung aus?
Alle geförderten Kooperationen erhalten drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung. Ziel dieser Förderung ist es, organisatorische und inhaltliche Aufgaben zu verfestigen und gemeinsam Wege für eine anschließende Zusammenarbeit zu finden. Die Förderbeträge werden jährlich in zwei Raten jeweils nach Ende eines Schulhalbjahres an die Vereine überwiesen. Die Unterstützung beträgt pro
Förderjahr 700,- Euro. Nach den drei Jahren müssen die Schule und der Verein eigene Wege der Finanzierung für die weitere Zusammenarbeit gefunden haben. Deshalb sollte schon mit Beginn der Kooperation geklärt werden, wie eine langfristige Finanzierung gestaltet werden kann. Dazu können z.B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der kommunalen Förderung, Elternbeiträge oder kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.
Weitere Informationen hier:
Kontakt:
Christian Kaufmann
E-Mail: ckaufmann@lsbh.de
Tel: 069 6789-494
Text: lsb h