Bei den Vergaberegeln für Immobilienkredite hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) am gestrigen Montag leichte Lockerungen vorgeschlagen. Diese betreffen vor allem die Regelungen zu Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften, die übrigen Regeln bleiben aufrecht. Für den Wifo-Wohnbauexperten Michael Klien sind die Anpassungen ausreichend.