Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich gegen die vom Bundesjustizministerium geplante Video-Dokumentation von Strafprozessen ausgesprochen. "Ich lehne diese Pläne ab", sagte die SPD-Politikerin dem Politikjournal "Rundblick". Aus dem Gesetzentwurf vom vergangenen November spreche "ein Misstrauen gegen Richterinnen und Richter, das ich in keiner Weise nachvollziehen kann. Ich sehe auch keinen Mehrwert in dem Entwurf, im Gegenteil: Ich halte ein solches Gesetz für schädlich."
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich gegen die vom Bundesjustizministerium geplante Video-Dokumentation von Strafprozessen ausgesprochen. "Ich lehne diese Pläne ab", sagte die SPD-Politikerin dem Politikjournal "Rundblick". Aus dem Gesetzentwurf vom vergangenen November spreche "ein Misstrauen gegen Richterinnen und Richter, das ich in keiner Weise nachvollziehen kann. Ich sehe auch keinen Mehrwert in dem Entwurf, im Gegenteil: Ich halte ein solches Gesetz für schädlich."
Besonders mit Blick auf Verfahren, in denen es um Sexualstraftaten geht, lauere Gefahr, erklärte die Ministerin: "Es wäre fatal, wenn Videos aus der Verhandlung an die Öffentlichkeit gelangen würden. Auch so etwas kann zu einer Retraumatisierung des Opfers führen."
Der Referentenentwurf "für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung" sieht vor, die Hauptverhandlung künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln.
Wahlmann betonte, die Pläne seien aus mehreren Gründen schädlich: "Zunächst, weil eine Videoaufzeichnung den Beweiswert von Zeugenaussagen erheblich mindern kann. Schon jetzt fühlen sich viele Zeugen durch die besondere Situation vor Gericht - im Übrigen in der Regel in Anwesenheit des Angeklagten - gehemmt." Dies würde bei einer zusätzlichen Videoaufzeichnung massiv verschärft werden.
Es sei davon auszugehen, dass viele Zeugen "entweder gar nicht oder aber nur noch oberflächlich und unvollständig aussagen werden, wenn sie wissen, dass jedes ihrer Worte und jede ihrer Regungen bis in alle Ewigkeit auf Video festgehalten und archiviert werden. Das kann unser Rechtsstaat sich nicht leisten." Die Ministerin warnte auch davor, dass die Videos im Internet landen und so Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums