Der frühere Verfassungsschutzchef verstoße "laufend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei", heißt es in einem Beschluss des CDU-Präsidiums. Das Gremium setzt ihm eine Frist bis zum 5. Februar um 12 Uhr.
Der frühere Verfassungsschutzchef verstoße "laufend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei", heißt es in einem Beschluss des CDU-Präsidiums. Das Gremium setzt ihm eine Frist bis zum 5. Februar um 12 Uhr.