Nach der erfolgreich angefochtenen Massenentlassung bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind die neuerlichen Kündigungen des Kabinenpersonals laut Bundesarbeitsgericht nunmehr wirksam. Das entschied der sechste Senat am Dienstag im Fall einer Flugbegleiterin aus Düsseldorf (Aktenzeichen 6 AZR 15/22). Bei der neuerlichen Kündigung vom August 2020 seien die Anforderungen zur Konsultation der Personalvertretung aus dem Kündigungsschutzgesetz erfüllt worden, teilte das Gericht mit. Zudem sei die Massenentlassungsanzeige vollständig bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen. Eine Unwirksamkeit der Kündigung ergebe sich auch nicht aus sonstigen Gründen.