Eine Familie aus dem Bezirk Braunau beantragte für die Betreuung ihres schwerkranken Kindes ein höheres Pflegegeld, weil der Pflegebedarf zusehends gestiegen war. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte den Antrag ab. Die AK klagte gegen den negativen Bescheid und bekam Recht – die PVA muss der Familie nun Pflegegeld der Stufe 6 gewähren. „Das ist leider kein Einzelfall“, beklagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK müsse immer wieder gegen Bescheide der PVA klagen, weil sie dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden.