Das aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Ungleichbehandlung von Kunst und Religionsausübung im Zuge des Corona-Lockdowns hat in den Evangelischen Kirchen "größtes Befremden" ausgelöst, wie Synodenpräsident Peter Krömer am Mittwoch in einer Aussendung festhielt. Der VfGH hatte entschieden, dass das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war - Grund dafür sei die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften.