Mehr als ein Jahr nach dem Tod zweier Kinder bei einem Brand in Pirmasens muss sich ein Hausvermieter aus der pfälzischen Stadt von März an vor dem Amtsgericht verantworten. Die Justiz habe das Hauptverfahren jetzt eröffnet, teilte am Freitag eine Gerichtssprecherin mit. Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung vorgeworfen.
Mehr als ein Jahr nach dem Tod zweier Kinder bei einem Brand in Pirmasens muss sich ein Hausvermieter aus der pfälzischen Stadt von März an vor dem Amtsgericht verantworten. Die Justiz habe das Hauptverfahren jetzt eröffnet, teilte am Freitag eine Gerichtssprecherin mit. Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung vorgeworfen.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war es in der Nacht auf den 6. November 2020 aufgrund eines Defekts im Zählerschrank zum Brand im Treppenhaus gekommen - Grund war demnach die dauerhafte Flurbeleuchtung. Weil die Rauchmelder nicht ordnungsgemäß installiert waren, sei der Brand so spät entdeckt worden, dass zwei Mädchen nicht mehr gerettet werden konnten, so die Anklagebehörde.