Schafft eine DNA-Datenbank Abhilfe gegen Hundekot? Mit dieser Frage hat sich das Innenministerium in Rheinland-Pfalz beschäftigt und ist zu dem Urteil gelangt: Eine solche Einrichtung ist nicht zielführend. «Die verdachtsunabhängige Speicherung personenbezogener Daten von Hundehalterinnen und Hundehaltern erscheint zur Erreichung des angestrebten Ziels unverhältnismäßig», teilte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit.
Schafft eine DNA-Datenbank Abhilfe gegen Hundekot? Mit dieser Frage hat sich das Innenministerium in Rheinland-Pfalz beschäftigt und ist zu dem Urteil gelangt: Eine solche Einrichtung ist nicht zielführend. «Die verdachtsunabhängige Speicherung personenbezogener Daten von Hundehalterinnen und Hundehaltern erscheint zur Erreichung des angestrebten Ziels unverhältnismäßig», teilte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit.
Über das Ergebnis habe man auch die Stadt Selters informiert. Der Ort im Westerwaldkreis hatte sich an das Ministerium gewandt. Von einer solchen Datenbank versprachen sich Stadtvertreter, anhand des Kots der Hunde die Halter ausfindig machen und zur Kasse bitten zu können.
Dem Innenministerium zufolge wäre die Umsetzung einer solchen Datenbank mit voraussichtlich unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden - zumal «ortsfremde» Hunde darin nicht erfasst würden und deren Halter bei Verstößen nicht belangt werden könnten, teilte die Sprecherin mit. Die Kosten für die Analyse und Auswertung von Proben solcher Hunde müssten dann von den Kommunen getragen werden.
«Weniger eingriffs- und kostenintensivere Maßnahmen wären etwa regelmäßige Kontrollen und Ahndung durch Ordnungsdienste, Aufsteller mit Hundekot-Beuteln und zusätzliche Müllbehälter», hieß es.
Stadtbürgermeister Rolf Jung (Freie Wähler) aus Selters zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. «Das ist fast allein juristisch betrachtet und wenig praxisrelevant.» Aufsteller mit Beuteln habe der Ort schon seit Jahren, und das Personal könne man nicht aufstocken.
«Ortsfremde Hunde sind doch eine Marginalie. Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen», sagte der ehemalige Polizist. Schon jetzt müsse ein Hundehalter bei einer Anmeldung alles benennen - neu käme demnach nur der DNA-Code hinzu. «Meine persönliche Überzeugung ist, dass es gut wäre, wenn eine Rechtsgrundlage herkäme», sagte Jung.
Im hessischen Lohra war 2018 die Idee, mit einer DNA-Datenbank gegen Hundekot vorzugehen, abgelehnt worden. Eine monatelange Prüfung habe ergeben, dass ein Register mit den genetischen Informationen aller Hunde gegen den Datenschutz verstoße, sagte ein Büroleiter.