Nach dem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann in Augsburg muss ein 17-Jähriger für viereinhalb Jahre in Haft.
Nach dem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann in Augsburg muss ein 17-Jähriger für viereinhalb Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf seine Revision gegen das Urteil des Augsburger Landgerichts vom November 2020, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung ist damit rechtskräftig. (Az. 1 StR 194/21)
Der Feuerwehrmann, der zum Tatzeitpunkt privat mit seiner Frau und einem befreundeten Paar unterwegs war, war in der Augsburger Innenstadt mit den Jugendlichen in Streit geraten. Daraufhin versetzte der 17-Jährige ihm einen wuchtigen Schlag gegen den Kopf. Dieser löste eine starke Gehirnblutung aus, an der das Opfer noch am Tatort verstarb.
Nach der Attacke auf den Feuerwehrmann verprügelte der junge Mann mit seinen Begleitern den Mann des befreundeten Paars. Dieser musste im Krankenhaus behandelt werden. Das Geschehen in der bayerischen Stadt sorgte bundesweit für Entsetzen. Die Begleiter des Haupttäters wurden in Augsburg zu Bewährungsstrafen verurteilt.