Wer mindestens 14 Jahre alt und zudem zuverlässig und verantwortungsbewusst ist, erfüllt die ersten Voraussetzungen, um Schiedsrichter werden zu können. Beim sogenannten Anwärterlehrgang wird das nötige Wissen vermittelt und am Ende in einer theoretischen Prüfung abgefragt (30 Regelfragen). Der zweite Teil besteht aus einer praktischen Einheit (Lauftest) auf dem Sportplatz. Nach bestandener Prüfung werden Neu-Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter schon bald mit den ersten Spielleitungen beauftragt, in denen ihnen ein erfahrener Kollege oder Kollegin als „Pate/Patin“ zur Seite steht.
Die ersten Spiele werden in der Regel auf einem Kleinfeld absolviert (E- und F-Junioren), um sich ein wenig an die neue Aufgabe heranzutasten. Nach dieser „Orientierungsphase“ folgen weitere Spiele in den weiteren Juniorenspielklassen. Diese Schritte sind sinnvoll und notwendig, um ein Gefühl für die ungewohnte Perspektive zu bekommen und sich langsam auf die Neuerungen einzustellen. In der Regel hängt der „Aufstieg“ innerhalb der Juniorenspielklassen vom Alter und dem Leistungsstand ab.
Ab 18 Jahren ist auch ein Einsatz bei den Seniorinnen und Senioren möglich. Besonders talentierte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden auch schon im Alter von 17 Jahren in diesem Bereich eingesetzt. Der Aufstieg bis zur Senioren-Kreisliga A wird kreisintern geregelt und die Einteilung durch den jeweiligen Schiedsrichteransetzer im Kreis vorgenommen. Auch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Bezirksliga werden vom Kreis gemeldet, müssen jedoch beim Verband regelmäßig eine Prüfung ablegen, um Spiele in dieser Klasse zu leiten.
Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine sportärztliche Untersuchung angeraten. Minderjährige Teilnehmer- und Teilnehmerinnen müssen für den Lehrgang eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, damit sie am Lehrgang teilnehmen dürfen.