13. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 12. Juni 2021
gültig ab 14. Juni 2021
Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 11. Juni 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort. Für die Sportausübung gibt es aber Ausnahmen vom Abstandsgebot und den Kontaktbeschränkungen.
Die Änderungen zum 12. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!
Schwimm- und Spaßbädern dürfen öffnen, wenn ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt durch den Betreiber abgestimmtes Hygienekonzept vorliegt. Wann und unter welchen Bedingungen das der Fall sein wird, ist uns noch nicht bekannt. Für unser Kinder- und Jugendvereinsschwimmen (bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres und nur für den Erwerb des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ und Bronze“) wird gerade ein von uns ergänzend erstelltes Hygienekonzept durch das Gesundheitsamt geprüft. Die in Frage kommenden Vereinsmitglieder werden oder sind bereits vom Spartenleiter Schwimmen informiert.
Dieses Konzept gilt ab dem 14. Juni 2021 bis auf weiteres.
Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!
Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!
Grundsätzliche Festlegungen:
Im Außenbereich
Die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nur zulässig:
Festlegungen im Einzelnen:
Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:.
Diese Festlegung gilt für maximal 10 erwachsene oder 25 minderjährige Personen oder alternativ pro Person 80 qm Fläche ohne Testpflicht* (erste Spalte Anzahl) oder mit Testpflicht, vollständiger Impfung oder Status Genesen für alle Personen (2. Spalte Anzahl).
Sporthalle Sportfläche Anzahl der Sportler*innen ohne Testpflicht*(entweder 80 qm pro Person oder max. 10 erwachsene Personen / max. 25 minderjährige Personen Anzahl der Sportler*innen alle mit Testpflicht* Schulzentrum Halle I 1.180 m2 14 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Schulzentrum Halle II 980 m2 12Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Schulzentrum Halle III 1.220 m2 15 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Wulfsteerthalle 1.005 m2 12 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Fritz-Reuter Sporthalle 960 m2 12 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Gudewerdt-Sporthalle 961 m2 12 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Gudewerdt-Turnhalle 365 m2 10 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Pestalozzi-Turnhalle 242 m2 10 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule 108 m2 10 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Willers-Jessen-Turnhalle 187 m2 10 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Richard-Vosgerau-Turnhalle 316 m2 10 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung Sporthalle RBZ Fischerkoppel ca . 300 m2 10 Erwachsene/ 25 Minderjährige Ohne Begrenzung
* Im Sinne des § 2 Nummer 6 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung COVID 19 gelten Personen als vollständig geimpft, deren letzte erforderliche Einzelimpfung 14 Tage zurückliegt. Als Genesene gelten Personen, deren Infizierung mithilfe einer Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Als Getestet gelten Personen, deren Testung als In-vitro Diagnostika erfolgt ist und das Testergebnis nicht älter ist als 24 Stunden.
Gültigkeit:
Das 13. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 14. Juni 2021 bis auf weiteres!
Link zum 13. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 12. Juni 2021 als PDF-Version:
2021-06-12-13-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf
Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: Nachverfolgungsnachweis
Der Beitrag 13. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 14. Juni 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.