Wiesloch/Heidelberg. (stoy) "Am Ende ging die Verhandlung schneller als erwartet", teilte Sebastian Untersteller, Richter am Landgericht Heidelberg, auf RNZ-Anfrage mit. Grund dafür sei das vom Angeklagten abgelegte Geständnis gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ende 60-Jährigen vorgeworfen, 2018 zwei damals achtjährige Mädchen in seiner Wieslocher Wohnung sexuell missbraucht zu haben. Der Anklageschrift zufolge soll er sie dazu gebracht haben, seinen Penis zu berühren. Zuvor habe der Angeklagte zu beiden Mädchen über Bekannte regelmäßig Kontakt gehabt, die Kinder seien öfter in seiner Wohnung zu Besuch gewesen.
Bereits zu Beginn des Prozessauftakts war die Öffentlichkeit vom gesamten Verfahren – außer der Urteilsverkündung – ausgeschlossen worden. Grund dafür sei die Preisgabe intimer Informationen aus dem Sexualleben des Angeklagten sowie die Aussagen der minderjährigen Opfer gewesen. Beides war der Jugendschutzkammer zufolge besonders schutzwürdig, das Interesse der Öffentlichkeit habe nicht überwogen.
Angedacht waren insgesamt drei Verhandlungstage, bereits am zweiten verkündete die Jugendschutzkammer das Urteil: eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Das abgelegte Geständnis sei zu Gunsten des Ende 60-Jährigen berücksichtigt worden. "Der Angeklagte hatte eine durchaus erhebliche Vorstrafe", erklärte Richter Untersteller. Allerdings sei diese bereits aus dem Jahr 1995 gewesen.
Update: Donnerstag, 10. Juni 2021, 18.56 Uhr
Missbrauchsfall vor Gericht
Wiesloch/Heidelberg. (stoy) Zwei achtjährige Mädchen soll er dazu gebracht haben, seinen Penis zu berühren: Das wirft die Staatsanwaltschaft einem knapp 70-jährigen Mann vor.
Seit dem gestrigen Dienstag muss sich der Angeklagte vor dem Heidelberger Landgericht wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Dem Anklagevorwurf zufolge fanden die zwei Vorfälle in seiner damaligen Wohnung in Wiesloch zwischen Mai und August 2018 statt. Zuvor habe der Angeklagte zu beiden Mädchen über Bekannte regelmäßig Kontakt gehabt, die Kinder seien öfter in seiner Wohnung zu Besuch gewesen.
Gleich zu Beginn des Prozessauftakts beantragte Verteidigerin Angela Maeß, die Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren auszuschließen. Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz des Richters André Merz folgte ihrem Antrag: "Bei dem Verfahren ist davon auszugehen, das intimste Informationen aus dem Sexualleben des Angeklagten bekannt werden", begründete Merz. Diese – genau wie die Aussagen der minderjährigen Opfer – seien besonders schutzwürdig, das Interesse der Öffentlichkeit überwiege dabei nicht. Ob die Verkündung des Urteils Mitte Juni öffentlich sein wird, ist noch unklar. Das kann die Kammer erst nach Ende der Beweisaufnahme entscheiden.