Im Fall jenes Zahnarztes, der am Montag am Landesgericht Salzburg wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, konkret Covid-19, sechs Monate bedingte Haft erhalten hat, erhebt die Staatsanwaltschaft Strafberufung. Das sagte Behördensprecherin Elena Haslinger am Dienstag auf SN-Anfrage.