Im April vergangenen Jahres wurden einzelne Fälle bekannt, in denen Personen, die sich von einer COVID-19-Erkrankung erholt hatten, unter einem sogenannten multisystemischen Entzündungssyndrom litten. Die Erkrankung soll laut einer im Fachmagazin Science Immunology veröffentlichten Studie auf eine anhaltende Aktivierung der T-Zellen der Immunabwehr zurückzuführen sein. Das Syndrom, das häufiger bei Kindern zu finden ist und dem Kawasaki-Syndrom ähnelt, kann eine Entzündung in den Blutgefäßen verursachen. Das multisystemische Entzündungssyndrom tritt jedoch sehr selten auf, bisher sind nur mehrere Hundert Fälle weltweit bekannt.
Am 15. Februar berichtete der israelische Fernsehsender Channel 12 News, dass laut Gesundheitsministerium bei zehn Personen multisystemische Entzündungssyndrome diagnostiziert wurden. Die Betroffenen entwickelten die Syndrome im zeitlichen Zusammenhang mit der Verabreichung des Corona-Impfstoffs. Auch Israel National News berichtete von dem Vorfall. In Israel wurden im Rahmen der Massenimpfungen, bei denen in erster Linie das Vakzin von BioNTech/Pfizer zum Einsatz kommt, mehr als die Hälfte der rund 9,3 Millionen Einwohner mindestens einmal geimpft, etwa 3,3 Millionen Einwohner haben bereits die zweite Impfdosis erhalten.
Laut Gesundheitsministerium wurden zehn Fälle diagnostiziert, in denen die Krankheit kurz nach dem Erhalt des Impfstoffs auftrat. Es soll, so das Ministerium, jedoch kein Zusammenhang zwischen der Impfung und der Krankheit bestehen. Dennoch wurde beschlossen, ein Komitee zu errichten, das Fragen zur Morbidität nach der Impfung untersuchen soll.
Das Komitee soll unter Leitung von Professor Dror Mevorach vom medizinischen Zentrum Hadassah Ein Kerem stehen. Weiterhin wurde beschlossen, die Direktoren aller Krankenhäuser zu kontaktieren, um das Bewusstsein der Ärzte für das seltene Syndrom zu schärfen. Die korrekte und schnelle Identifizierung des Syndroms ist laut Ministerium der Schlüssel zur Rettung von Leben. Deshalb sei es notwendig, dem Gesundheitsministerium die Fälle zu melden, in denen die Krankheit im zeitlichen Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffs auftrat.
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