Das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus dem heutigen Beschluss des Gerichts in Köln vor.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag Alexander Gauland kritisierte am Freitag in Berlin das Amt für Verfassungsschutz, nachdem ein Kölner Gericht entschieden hatte, die Überwachung der Partei zu stoppen. Im Gespräch mit der Presse sagte Gauland: "Ich habe selten eine solche Ohrfeige erlebt für den Verfassungsschutz."
Dieser sei eine Behörde, die die Verfassung schützen müsse, und Richter müssten erklären, was Artikel 20 und 21 GG bedeuteten und dass man auf diese Weise nicht Parteien "aus dem politischen Kampf" ausschließen könne, sagte Gauland. Zudem habe das Gericht deutlich gemacht, dass Informationen durchgestochen worden seien. Falls der Verfassungsschutz dafür verantwortlich sei, dass diese Absprache verletzt wurde, sei das "ungeheuerlich", fügte Gauland hinzu.
"Ich frage mich allmählich, wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?"
Auch der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla nahm Stellung zur Einstellung der Beobachtung der AfD und erklärte, hier habe der Verfassungsschutz selbst gegen Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Eine Behörde, die die Verfassung schützen soll, verstoße selbst gegen das Grundgesetz.
"Und das ist immer unsere Forderung. Wer überprüft eigentlich den Verfassungsschutz?"
Die AfD fordere den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang und auch politische Konsequenzen für Innenminister Horst Seehofer, da diese Behörde in dieser Form nicht geleitet werden könne, fügte Chrupalla hinzu.
Am Mittwoch war über mehrere Medien bekannt geworden, dass Haldenwang den Landesämtern mitgeteilt habe, dass die AfD seit dem 25. Februar vom Bundesamt als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft sei. Die Behörde wollte dazu aber keine Stellungnahme abgeben. Hintergrund sind Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln, mit denen die AfD gegen den Verfassungsschutz vorgehen will. Die Behörde hatte den Richtern versichert, eine eventuelle Bewertung der AfD als Verdachtsfall nicht publik zu machen, bevor die Eilverfahren beendet seien. Ist eine Partei allerdings Verdachtsfall, darf sie der Verfassungsschutz auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.
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