Die dem Ibiza-U-Ausschuss am Mittwoch übermittelten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sind doch nicht ganz "geheim". Das Justizministerium hat die Geheimhaltungsstufe von 3 auf 1 zurückgenommen: Damit sind die Chats als "eingeschränkt" klassifiziert und können - ausgenommen nur heikle Teile - auch in öffentlicher Sitzung besprochen werden.