Das Bundesinnenministerium plant die Einstufung der AfD als sogenannten Verdachtsfall für den Verfassungsschutz, wie mehrere Medien berichten. Das würde bedeuten, dass die Partei künftig von der Behörde beobachtet würde. Der Schritt wird bereits seit etwa zwei Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesämtern geprüft.
Bislang stehen bereits der inzwischen aufgelöste "Flügel" sowie die Jugendorganisation "Junge Alternative" unter Beobachtung. Dies erlaubt die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telefonen. Für die Gesamtpartei wäre der Schritt ein Novum. Noch werde geprüft, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine sogenannte extremistische Bedrohung vorliegen. Entscheidend für die Beurteilung sei, wie groß der Einfluss des "Flügels" bzw. der ihm damals zugerechneten Personen innerhalb der Partei ist, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe jedoch noch kein grünes Licht gegeben. Ein bislang geheim gehaltenes Gutachten solle die inhaltliche Basis für die Entscheidungsfindung liefern. Jedoch habe Seehofer die Juristen seines Hauses angewiesen, sich nochmals gründlich gemeinsam mit den Experten des Bundesamtes über das rund 1.000 Seiten lange Dokument zu beugen und dessen Gerichtsfestigkeit zu prüfen, wie der Spiegel berichtet. Man wolle möglichst ausschließen, dass die AfD im Superwahljahr 2021 mit einer Klage vor Gericht Erfolg haben könnte. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein werde, bleibe abzuwarten, so ein Sprecher gegenüber dem Polit-Magazin.
Unterdessen bemüht sich die AfD darum, die Einstufung juristisch zu verhindern. Beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln – dort liegt der Sitz des Bundesamtes – hat die Partei mehrere Klagen und Eilanträge eingereicht, wie der Spiegel weiter berichtet. Sie berufe sich dabei unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Das Verwaltungsgericht habe für Montag eine erste Zwischenentscheidung angekündigt. Gegenüber RT DE wollte sich die Partei unter Verweis auf laufende Gerichtsverfahren nicht zur Sache äußern.
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