Die Sozialpartner haben vereinbart, dass sie zu dem Thema der Corona-Tests und der Maskenpflicht am Arbeitsplatz einen Generalkollektivvertrag abschließen. Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Am Donnerstag soll der Nationalrat die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Tests beschließen.