Am Freitag tritt die Novelle der "COVID-19-Notmaßnahmenverordnung", welche die Regeln des harten Lockdowns festschreibt, in Kraft. Damit werden die Kontaktbeschränkungen präzisiert: Klargestellt wird, dass man nur mehr Kinder, Eltern und Geschwister ("einzelne engste Angehörige") ohne Vorbedingungen treffen darf. Kontakt ist - eingeschränkt - auch mit "wichtigen Bezugspersonen" zulässig, darunter fallen auch die Großeltern. Erlaubt wird der Nikolo-Besuch.