Von Katharina Schröder
Hirschberg. Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) tagte am Dienstag im Präsenzmodus, aber mit Einschränkungen. So mussten Mitglieder und Besucher über die gesamte Sitzungsdauer einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und Bürgermeister Ralf Gänshirt bat darum, Fragen, die man der Verwaltung am Telefon stellen könne, auch dort vorzutragen. Den größten Raum in der Sitzung nahm die Friedhofssatzung ein.
Darin sollte ursprünglich aufgenommen werden, dass nur Steine aus nachweislich fairem Handel, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, auf den Friedhöfen verwendet werden dürfen. Das zog Bürgermeister Gänshirt jedoch zurück. "Es ist mir persönlich eine Herzensangelegenheit als Fair-Trade-Gemeinde", setzte er an, äußerte aber rechtliche Bedenken. Der Zusatz könne durch ein Gericht gekippt werden. In diesem Fall sei unklar, ob damit nur der Zusatz oder die gesamte Friedhofssatzung gekippt würde. Man könne aber Hinterbliebene und Steinmetze für das Thema sensibilisieren.
Claudie Helmes (GLH) schlug vor, Hinterbliebenen ein Empfehlungsschreiben zu geben. Eva-Marie Pfefferle (SPD) störte sich vielmehr an dem Genehmigungserfordernis in der Satzung. "Was will die Gemeinde denn noch reglementieren?", fragte sie. Vor allem, dass ein Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 eingereicht werden muss, befand sie für "wirklich lächerlich". Bürgermeister Gänshirt wies sie darauf hin, dass über die Satzung bereits abgestimmt worden sei. Noch nicht beschlossen war aber die Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Weil diese zuletzt 2004 angepasst worden waren, kommt es nun zu teilweise erheblichen Gebührensteigerungen. Denn in den Jahren 2016 bis 2020 lag der Kostendeckungsgrad für die beiden Friedhöfe im Mittel nur noch bei knapp 43 Prozent.
Mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren war die Allevo-Kommunalberatung beauftragt worden. Ihr Mitarbeiter Ralph Härtel erläuterte in der Sitzung zwei Vorschläge für die Gebührensätze. Der erste sah vor, dass durch die Grabnutzungsgebühren 44 Prozent und durch die Bestattungsgebühren 100 Prozent der Kosten gedeckt würden. Daraus ergibt sich ein Gesamtkostendeckungsgrad von 50 Prozent, den die Verwaltung empfahl und das Gremium verabschiedete. Der zweite Vorschlag hätte eine Kostendeckung von 60 Prozent vorgesehen.
Durch Neukalkulation steigen die Gebühren zum Teil erheblich. So fallen künftig für ein Reihengrab 1650 Euro statt vormals 810 Euro an. Ein Urnenreihengrab kostet künftig 830 statt 430 Euro. Die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab wird mit 110 Euro dagegen günstiger (statt 250 Euro). Und für Personen ab sechs Jahren steigt die Bestattungsgebühr von 500 auf 580 Euro.
Thomas Götz (CDU) fragte, warum die Nutzung der Leichenhalle mit 120 Euro so niedrig angesetzt sei und ob man diese Gebühr nicht etwa auf 160 Euro erhöhen könnte. Weil der Kostendeckungsgrad aber bei 50 Prozent liegt, müsste man im Fall einer Erhöhung an anderer Stelle Gebühren wieder senken. Werner Volk (FW) fand: "Es macht keinen Sinn, an einer Schraube zu drehen, wenn wir dafür eine andere wieder zurückschrauben müssen." Außerdem müsse die Halle erst renoviert werden, bevor man mehr Gebühren verlange. Auch Oliver Reisig (FDP) schlug vor, die Kosten nicht auf einmal zu steigern. "Die Frage ist, ob wir nicht in den nächsten Jahren auf die 160 Euro kommen statt jetzt sofort."
Spätestens in fünf Jahren solle aber erneut über das Thema beraten werden, damit die nächste Gebührensteigerung nicht wieder so erheblich ausfalle. "Man muss bedenken, dass die Gemeinde jetzt noch immer 50 Prozent freiwillig zuschießt", sagte Reisig.