Neckargemünd. (cm) Im Streit zwischen einem Bewohner des Ortsteils Rainbach und der Stadt ist ein Vergleich geschlossen worden. Auslöser war eine sogenannte Straßenabsenkung vor einem Jahr, nachdem die Stadt den Anwohner zur Kasse gebeten hatte: Dieser sollte fast 7000 Euro zahlen. Nun haben sich die Anwälte von beiden Seiten nach RNZ-Informationen darauf geeinigt, dass der Anwohner 20 Prozent zahlen muss.
Anfang Oktober des vergangenen Jahres musste die Ortsdurchfahrt von Rainbach voll gesperrt werden, da sich ein Stück der Ortsstraße abgesenkt hatte. Die Baustelle war nach einigen Stunden beendet, doch für Anwohner Manfred Wetzel begann der Ärger erst. Im Anschluss erhielt er eine Rechnung über 6780 Euro. Denn in Neckargemünd gilt: Bis zum Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal ist der jeweilige Grundstückseigentümer für sein Abwasserrohr verantwortlich. Und das gilt auch, wenn dieses Rohr im öffentlichen Untergrund verläuft, also zum Beispiel unter einer Straße. Wetzel argumentierte aber, dass das im Jahr 1976 verlegte Rohr durch die Belastung der vielen Lastwagen und Busse zerstört worden sei, die jeden Tag durch die schmale Ortsdurchfahrt fahren. Zudem seien Telekommunikationsleitungen über dem Rohr nicht ordnungsgemäß verlegt worden. Diese lagen nicht in steinfreier Erde oder in Sand, sondern in Abraum. Ein spitzer Stein habe sich über die Jahrzehnte ins Abwasserrohr gedrückt.
"Ich wollte es nicht auf einen Prozess ankommen lassen", sagt Wetzel nun. Die Stadt habe eine große Heidelberger Kanzlei eingeschaltet, mit der sein Anwalt verhandelt habe, so der 66-Jährige. Das Ergebnis: "Ich zahle meinen eigenen Anwalt und 20 Prozent der Rechnungssumme, etwa 1400 Euro, an die Kanzlei", so Wetzel. Ob es sich damit um die Anwaltskosten handle oder ob das Geld an die Stadt gehe, weiß der pensionierte Telekom-Beamte nicht.
Stadtsprecherin Petra Polte wollte auf RNZ-Anfrage keine Details nennen, sagte aber: "Es ist ein Vergleich geschlossen worden, mit dem beide Seiten leben können." Sie betont, dass die Rechtslage "grundsätzlich eindeutig" sei: "Es besteht die Pflicht zu zahlen", so Polte. "Es kann natürlich sein, dass das für den Einzelnen schwierig sein kann und unerwartet kommt." Polte verweist darauf, dass es hierfür Versicherungen für Grundstückeigentümer gibt. "Wir können nur allen Eigentümern raten, die Rechtslage im Auge zu haben", so Polte. "Das Problem kann überall auftauchen, wo Verkehr herrscht." Auf keinen Fall solle man sich aber selbst in einen Bagger setzen und losgraben, verweist die Stadtsprecherin auf einen Fall in Kleingemünd, bei dem der Gehweg abrutschte.
Auch wenn die Straßenmeisterei inzwischen den seit den Arbeiten vor einem Jahr klappernden Kanaldeckel repariert hat, ist die Angelegenheit für Manfred Wetzel noch nicht erledigt: "Die Busse fahren weiter auf dem Gehweg, der zum Teil mir gehört", erzählt er. Um dies zu verhindern, habe er Gegenstände darauf gestellt.
"Ich kann nur raten, gegen solche Forderungen vorzugehen", sagt Wetzel. "Wichtig ist ein guter Anwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist." Dass der Vergleich für ihn günstig ausfiel, führt er auf den falschen Aufbau der Straße zurück, der den Schaden wohl mitverursacht habe. Wetzel ärgert sich, dass er die Stadt selbst auf die drohende Unterspülung hingewiesen habe. "Vielleicht gründe ich eine Interessengemeinschaft mit dem Titel ,Sagen Sie der Stadt nichts, sonst kann es teuer werden’", so Wetzel.