Der Verfassungsgerichtshof Österreichs hat am 14. Juli eine Corona-Verordnung vollständig und eine weitere als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die betreffende Entscheidung wurde erst jetzt bekannt gegeben. Demnach verstößt das sogenannte Betretungsverbot für über 400 Quadratmeter große Geschäfte gegen die österreichische Verfassung.