Kinder haften unter Umständen für ihre Eltern. Das kann zumindest gelten, wenn die Eltern jahrelang zu Unrecht Leistungen bezogen haben. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Ein generalbevollmächtigtes Kind haftet unter Umständen für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos. Das geht aus ein