Mordurteil nach Tötung von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker rechtskräftig
Drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einem früheren Wehrmachtsbunker in Brandenburg ist der Mörder, ihr Exfreund, rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand bei seiner Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Neuruppin hatte den 31-Jährigen im Januar wegen Mordes verurteilt. (Az. 6 StR 235/24)