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Eine Influencerin soll 55.000 Euro bezahlen, weil sie auf Instagram Personen und Orte markierte

Der Instagram-Account von Vanessa Blumenthal zählt derzeit 316.000 Follower. Die 24-Jährige ist eine von Deutschlands erfolgreichsten Influencerinnen und wirbt in ihrem Profil immer wieder für verschiedene Marken und Personen. Hin und wieder habe sie unbezahlte Verlinkungen jedoch nicht entsprechend gekennzeichnet, wird ihr nun vorgeworfen, wie die „Welt“ berichtet. 

Für einen Verband, offenbar Grund genug, der jungen Unternehmerin eine Unterlassungsklage aufzubrummen.

55.000 Euro Strafe wegen Schleichwerbung auf Instagram

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fordert 55.000 Euro von der jungen Influencerin. Der Vorwurf: Schleichwerbung in mehreren Fällen. 

Eigentlich, so sollte man meinen, sei die Rechtslage eindeutig: Nichtbezahlte Verlinkungen sind Privatsache, bezahlte Partnerschaften müssen als Werbung markiert werden. Daran habe sich Blumenthal nach eigener Aussage auch immer gehalten, heißt es in der „Welt“ weiter — umso überraschender kam die Abmahnung des VSW.

„Unlauterer Wettbewerb durch Influencer-Marketing“, so lautet der Streitpunkt des derzeit vor dem Amtgericht Koblenz stattfindenden Prozesses. Nach Auffassung des Verbands soll Blumenthal, jedes Foto, auf dem andere verlinkt sind, als Werbung kennzeichnen — auch dann, wenn keine bezahlte Partnerschaft zwischen beiden Parteien besteht. Blumenthal gab laut „Welt“ an, jeden Vorwurf einzeln entkräften zu müssen.

VSW konnte schon früher Erfolge gegen „unlauteren Wettbewerb“ erzielen

Schon seit über 40 Jahren setzt sich der VSW für namenhafte Mitlieder wie Otto, Tchibo oder Ferrero ein — nach eigenen Angaben alles zum Zwecke des fairen Wettbewerbs. Im vergangenen Jahr soll der Verband laut „Welt“-Informationen mehr als 140 Verfahren wegen Wettbewerbsverstößen geführt haben. Der aktuelle Fall gegen Blumenthal sei dabei einer der kleineren. Lediglich drei Verfahren, so gibt der Verband an, beschäftigten sich mit Influencern.

Der VSW findet in den meisten Fällen handfeste Verstöße. Die Folge sind meist hohe Mahnungen, oder, wie im Falle Blumenthal, ein Gerichtsverfahren. Wie die „Welt“ berichtet, gehe es dem Verein darum, die durch Influencer entstandene Marktmacht rechtlich einzudämmen.

Das Gerichtsverfahren dauert an. Für Blumenthal ist klar: Eine Grundsatzentscheidung muss her. Auf die darf sie auch immer noch hoffen. 

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