Nußloch/Eppelheim. (aham) Baupläne einreichen und davon abweichen: Nach Angaben des Landratsamtes hat die Firma Akin-Wohnbau dies nicht nur in Eppelheim, sondern auch schon in Nußloch getan. In Eppelheim steht der Bauträger deshalb schon seit einiger Zeit im Kreuzfeuer der Kritik.
Gemeinderat Martin Gramm hat den Begriff "Sultan-Akin-Palast 1 und 2" für die zwei umstrittenen Mehrfamilienhäuser des Neckarsulmer Unternehmens geprägt. Als nun auch noch herauskam, dass Altbürgermeister Dieter Mörlein für Akin als "Bevollmächtigter" tätig ist, war die Empörung groß.
Als der Nußlocher Günter Wolter den Wirbel um die Eppelheimer Häuser las, fühlte er sich schwer an seine eigenen Akin-Erfahrungen erinnert. "Ich hatte schon so viel Ärger damit", sagt er. Denn 2015 errichtete Akin ein Mehrfamilienhaus neben Wolters Haus in der Hermann-Löns-Straße.
Auch hier sei der Bauträger von den genehmigten Plänen abgewichen. Das berichtet Wolter und das Landratsamt bestätigt seine Angaben. Wolter informierte Landratsamt und Gemeinde, es kam zu einem Baustopp und - wie in Eppelheim auch - wurde Akin ein Bußgeld auferlegt.
Aus dem Landratsamt heißt es weiter, dass der Bau nachträglich genehmigt wurde und es seitens der Gemeinde keine Probleme gab. Nußlochs Bürgermeister Joachim Förster sagt: "Es ist am Ende nichts rausgekommen, was nicht gewünscht war." Das liegt vielleicht auch an Nußlochs Altbürgermeister Karl Rühl. Wolter erinnert sich: "Herr Rühl erschien persönlich auf der Baustelle und hat mit klaren, unmissverständlichen Worten dem Firmenchef der Akin-Baugesellschaft auf die Fehler und Mängel in der Bauausführung hingewiesen."
In Eppelheim kämpft die aktuelle Stadtverwaltung ebenfalls. Gegen das nachträgliche Genehmigungsverfahren in der Pestalozzistraße, wo die genehmigten Maße jeweils um 32 Zentimeter in Breite und Länge überschritten wurden, hat sie Widerspruch eingelegt. Nicht zuletzt durch das Wirken des Rathauses besteht derzeit in der Spitalstraße ein Baustopp am Akin-Gebäude.
Das Landratsamt hat zudem letzte Woche darauf hingewirkt, dass die 20 Zentimeter dicke Dämmung samt Putz entfernt wurde. Ansonsten wäre der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum angrenzenden Grundstück nicht mehr eingehalten worden.
"Der Bauherr muss nun eine Lösung finden, wie er die Gebäudehülle unter Beachtung der abstandsflächenrechtlichen Vorschriften und der Regelungen der Energieeinsparverordnung zur Ausführung bringen kann", so die Sprecherin des Landratsamtes, Susanne Uhrig. Ob die genehmigten Maße nun auch noch überschritten werden, und wenn ja, um wie viel, konnte sie nicht sagen: "Das Messprotokoll des Vermessers zur exakten Höhenlage, Lage und Größe des Rohbaus ohne Dämmung wurde bislang noch nicht vorgelegt."
Akin-Wohnbau schweigt zu alledem übrigens. Bei mehrfachen Nachfragen seitens der RNZ hieß es stets, dass man das nicht kommentieren wolle.
Bald beschäftigt sich das Verwaltungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall. Die Stadt Eppelheim hat Klage gegen die Baugenehmigung in der Spitalstraße eingereicht. Über das Eilverfahren wird laut Gerichtssprecherin Eva Schmitt im September entschieden. Das könnte zu einem gerichtlich angeordneten Baustopp führen - egal, ob dieser schon besteht oder nicht. Wann über die Klage entschieden wird, konnte die Sprecherin nicht sagen.