Von Christoph Moll
Meckesheim. "Diese Bilder haben mich in harten Zeiten sowie in manch einsamer Nacht im Rathaus begleitet und mich geprägt", sagt Hans-Jürgen Moos. "Sie sind mir ans Herz gewachsen und haben einen hohen ideellen Wert für mich." Und sie haben den Ex-Bürgermeister von Meckesheim vor Gericht gebracht: Unbemerkt von der Öffentlichkeit ging vor Kurzem vor dem Sinsheimer Amtsgericht ein Strafprozess zu Ende. Der Angeklagte: Hans-Jürgen Moos. Das Urteil: schuldig des Diebstahls.
Doch der Reihe nach: Alles begann mit der Übergabe des Dienstzimmers an den neuen Bürgermeister Maik Brandt am 1. Oktober 2016, wie Gerichtssprecher Georg Piehler auf RNZ-Anfrage berichtet. Damals fiel auf, dass zwei handsignierte Grafiken des Künstlers Wolfgang Joop fehlen. Diese hatte Moos im Jahr 2007 auf Kosten der Gemeinde für 889,24 Euro bei einer Heidelberger Galerie gekauft. Eines der Bilder zeigt "Mackie Messer" - eine Figur aus Brechts "Dreigroschenoper", die als "Londons gefürchtetster Gangsterboss" gilt. Mit diesem kann es Moos nicht aufnehmen: "Ich habe lediglich als Kind mal saure Gurken geklaut, was mir sehr unangenehm war", erzählt er. "Die Bilder fand ich einfach ästhetisch."
Nach seiner Abwahl nahm Moos die Bilder und einen Design-Abfalleimer im Wert von mehreren Hundert Euro, ebenfalls einst auf Kosten der Gemeinde angeschafft, mit nach Hause - was er auch gar nicht bestreitet. Bei der Übergabe des Zimmers habe man vereinbart, so der Ex-Bürgermeister, dass er die Bilder bezahlt oder sie von der Gemeinde geschenkt bekommt. Doch diese Regelung erwies sich als nicht ganz einfach: Auf die Aufforderung des neuen Bürgermeisters, die Bilder zurückzugeben oder zu bezahlen, habe er mit der Frage geantwortet, ob man ihm die Bilder nicht als Dank überlassen könne, erzählt Moos. "Denn ich habe der Gemeinde in 16 Jahren im zweistelligen Millionenbereich Gutes getan", so der 46-Jährige. "Auf meine Frage habe ich aber nie eine Antwort bekommen." Später sei ihm das Gerücht zu Ohren gekommen, erzählt Moos, dass ihm ein Bild als Dank für die Vermittlung der "alla hopp!"-Anlage geschenkt werden solle. Den Abfalleimer hatte er zu diesem Zeitpunkt schon zurückgegeben. Im Mai 2017 erhielt Moos dann Post vom Rechtsanwalt der Gemeinde mit einer erneuten Aufforderung. Daraufhin bezahlte er die Kunstwerke. "Für mich war die Sache damit erledigt", erinnert sich Moos.
Doch dann kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, die von der Gemeinde informiert wurde. Moos erhielt wegen Diebstahls einen Strafbefehl über 25 Tagessätze à 90 Euro. Weil er sich weigerte zu zahlen, kam es zur Gerichtsverhandlung. Moos: "Ich habe mich nicht schuldig gefühlt und wollte, dass der Fall aufgearbeitet wird." Das wurde er auch: An zwei Verhandlungstagen wurden je zwei Stunden lang sechs Zeugen gehört - darunter Bürgermeister Brandt, Gemeinderäte und Verwaltungsangestellte.
Moos meidet gegenüber der RNZ das Wort Diebstahl, spricht stattdessen von einer "eigenmächtigen Zueignungsabsicht zum Zeitpunkt der Mitnahme". "So hat es auch die Richterin ausgedrückt", berichtet Moos. "Es war kein Diebstahl im klassischen Sinne - ich habe nichts vertuscht." Er habe sogar die Nägel in der Wand gelassen, sodass das Fehlen der Bilder offensichtlich gewesen sei. "Das Fehlverhalten war gering, aber der Straftatbestand war juristisch nicht von der Hand zu weisen", erinnert sich Moos. "Ich wusste, dass ich nicht freigesprochen werde."
Und so kam es auch: Moos erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Heißt: Die Geldstrafe muss er nur zahlen, wenn er innerhalb eines Jahres erneut straffällig wird. "Das war der unterste Strafrahmen und kein Fall von Schwerkriminalität", betont Gerichtssprecher Piehler. Auch als vorbestraft gilt Moos nun nicht. Zwischenzeitlich stand eine Einstellung des Verfahrens im Raum, was aber die Staatsanwaltschaft ablehnte - wohl, weil der Diebstahl geschah, als Moos noch im Amt war. "Bei Privatpersonen wäre es vielleicht eingestellt worden", sagt Piehler. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
"Für mich ist das wie ein Freispruch", meint Moos, der in dem Fall "eine lächerliche Provinzposse" und Rufmordkampagne gegen ihn sieht. "Der Anwalt hat die Gemeinde mehr gekostet als die Bilder wert waren", kritisiert er. "Und das wegen 889 Euro bei einem Haushaltsvolumen von 21 Millionen Euro." Überhaupt werde er von der Gemeinde "an allen Ecken und Ende gequält" - so zum Beispiel bei der Genehmigung einer neuen Hütte für seine Esel, für die er nun sogar einen Bauantrag einreichen müsse.
Übrigens: Erst kürzlich hatte sich Moos als Schöffe beworben - aber zu spät, weil das Strafverfahren gegen ihn noch lief. Der Gemeinderat lehnte ihn ab, obwohl das milde Urteil kein Hinderungsgrund war. "Ich wusste, dass ich nicht gewählt werde", sagt Moos. Er meint: "Damit hat sich der Gemeinderat angesichts meiner Verdienste demaskiert."