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"Bewusste Gesetzeslücke" bestraft Integrationswillige: Stadt Leimen übernimmt im Einzelfall die Unterbringungskosten

Von Thomas Frenzel

Leimen. Oberbürgermeister Hans D. Reinwald sprach von einem "untragbaren Zustand", Ordnungsamtschef Walter Stamm von einer "bewussten Gesetzeslücke". Und darum ging es: Junge Asylbewerber und Flüchtlinge, die im Sinne aktiver Integration eine Ausbildung absolvieren, werden von Staats wegen finanziell schlechter gestellt als solche, die das nicht tun. Diesem Missstand steuerte der Gemeinderat bei seiner jüngsten Zusammenkunft entgegen und gab der Verwaltung grünes Licht, hier auf städtische Kosten aktiv zu werden.

Es geht um die sogenannte Anschlussunterbringung, zu der auch Leimen verpflichtet ist. Über die staatlichen Sozialleistungen holt sich hier die Stadt die Kosten wieder zurück, die ihr durch die Unterbringung in angemietetem Wohnraum entstehen. Hat ein Asylbewerber aber ein Einkommen, egal wie niedrig es ist, dann fällt er aus den Sozialleistungen. Dies gilt Ordnungsamtschef Stamm zufolge insbesondere für Menschen aus den sogenannten "sicheren Herkunftsländern" und auch aus dem Irak oder Afghanistan: Sie müssen für die ihnen von der Stadt zugewiesene Unterkunft jene Sätze zahlen, wie diese in der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften festgelegt ist. Und das ist häufig deutlich mehr, als eine Ausbildungsvergütung hergibt.

Denn diese Satzung weist mitunter Quadratmetermieten aus, die selbst für Gutverdienende nicht zu bezahlen sind. Je nach angemietetem Objekt variieren die Kaltmieten zwischen knapp 6 und nahezu 20 Euro plus Nebenkosten.

Ralf Frühwirt (GALL) sprach denn auch davon, dass sich manche Vermieter an den Flüchtlingen "eine goldene Nase" verdienten. Indirekt sprach er damit auch die geplante Anmietung des "Apart Inn"-Komplexes durch die Stadt an. Wie der OB bei der Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse vorgetragen hatte, soll die Anmietung bis maximal zum 30. Juni 2026 erfolgen. Den "Apart Inn" nahe des Badener Platzes hatte zuvor der Rhein-Neckar-Kreis für die Erstunterbringung von Flüchtlingen angemietet.

Konsens im Rat war, der "Integration der Willigen und Fähigen", wie es Frühwirt nannte, nicht entgegenzustehen. Deshalb wurde die Verwaltung ohne Gegenstimme ermächtigt, per Einzelfallprüfung die Nutzungsentschädigung für den von der Stadt bereit gestellten Wohnraum teilweise oder ganz zu erlassen. Aktuell geht es Walter Stamm zufolge um sechs Fälle. Und der OB sprach hier ausdrücklich von "reinen Freiwilligkeitsleistung der Stadt, die aber nicht ins Uferlose ausufern darf".

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