Ramadan im Job: Muslime und Christen helfen sich gegenseitig
Von Philipp Neumayr
Heidelberg. Täglich bis zu 16 Stunden ohne Essen und Trinken: Während des Fastenmonats Ramadan, der heute beginnt, nehmen Muslime Entbehrungen in Kauf, die den Arbeitsalltag zur Belastungsprobe werden lassen. Wie gehen Arbeitgeber damit um? Gibt es bestimmte Kompromisse oder Zugeständnisse gegenüber ihren muslimischen Angestellten? Und was, wenn die Anstrengung zu groß ist? Die RNZ hat nachgefragt bei Unternehmen, der Stadt - und einem, der selbst betroffen ist.
"Der Ramadan ist mittlerweile geübte Routine für uns", sagt Karl Breer. Der FDP-Stadtrat ist Geschäftsführer der Firma "Breer Gebäudedienste" und Vorgesetzter von rund 1000 Mitarbeitern im Rhein-Neckar-Kreis, von denen sich etwa 120 an die strengen Regeln während des Fastenmonats halten. Dies betreffe vor allem die älteren Beschäftigten, erklärt Breer: "Die jüngeren Mitarbeiter, insbesondere diejenigen, die hierzulande groß geworden sind, sehen das deutlich lockerer oder verzichten sogar ganz auf das Fasten."
Arbeitnehmern, die sich für das strenge Fasten entscheiden, entstehen in Breers Betrieb aber keine Nachteile. Das verbiete schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, festgeschrieben im deutschen Arbeitsrecht, betont Breer: "Niemand darf aufgrund seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden." Der Fastenmonat wirke sich in seinem Unternehmen sogar positiv aus, so der Unternehmer: "In zwei unserer größten Abteilungen freuen sich unsere Führungskräfte über die Ramadan-Zeit. Denn dort wird häufig nachts gearbeitet - und dafür melden sich viele muslimische Mitarbeiter freiwillig."
Entsprechend gute Erfahrungen hat Breer auch in der Vergangenheit gemacht: "Nur wenige melden sich während des Ramadan krank. Die meisten schaffen es auch ohne unser Zutun, Fasten und Arbeit miteinander zu kombinieren." Zum Beispiel, indem sich die Angestellten bei der Urlaubsplanung gegenseitig unter die Arme greifen. So arbeiteten muslimische Mitarbeiter verstärkt während der christlichen Weihnachtsfeiertage. Und christliche Mitarbeiter könnten dann etwa zum Zuckerfest am Ende des Ramadans in die Bresche springen, erklärt Breer.
Verschiedene Interessen muss in der muslimischen Fastenzeit auch Sahin Karaaslan berücksichtigen. Er betreibt die Neuenheimer Rewe-Märkte im Mathematikon, in der Furtwänglerstraße und der Ladenburger Straße und verrät: "Wir haben etliche muslimische Mitarbeiter mit türkischem, kurdischen oder arabischem Hintergrund, die während des Ramadan fasten." Das bedeute für sie anstrengende vier Wochen. Schließlich sei im Einzelhandel auch körperliches Anpacken angesagt, sagt Karaaslan - etwa beim Sortieren oder Einräumen von Waren. Viel schwerer wiegt für den Unternehmer aber, dass seine Mitarbeiter den ganzen Tag von Lebensmitteln umgeben sind. "Das macht es für die Fastenden natürlich nicht gerade leicht." Doch die Arbeit im Einzelhandel könne auch ihre Vorteile haben, erklärt Karaaslan. So wählten die muslimischen Mitarbeiter während des Ramadan bevorzugt die Frühschicht von 6 bis 14.30 Uhr - und könnten am Nachmittag zu Hause ruhen, um fit für das spätabendliche Mahl zu sein.
Im Universitätsklinikum gibt es keine offiziell gültige Regelung. Was für die Mitarbeiter möglich ist, hängt vom Betriebsablauf ab. "Wir lassen zu, dass einzelne Abteilungen selbst entscheiden, wie sie im Einzelfall damit umgehen", sagt Stephan Gottmann, der Leiter der Personalverwaltung. "Das lief immer ganz geräuschlos ab."
Zwar keinen Schichtdienst, aber zumindest flexible Arbeitszeiten garantiert in der muslimischen Fastenzeit auch die Stadtverwaltung. "Wir achten generell darauf, besondere persönliche Lebensumstände unserer Mitarbeiter zu berücksichtigen. Darunter fällt natürlich auch der Ramadan", erklärt Roland Haag, der Leiter des städtischen Personal- und Organisationsamtes. Insbesondere in den Bereichen Kindertagesstätten, der Straßenreinigung, Müllabfuhr, Forstwirtschaft und dem Landschaftsbau fänden sich mehrere Mitarbeiter, die in den kommenden vier Wochen tagsüber das Essen und Trinken einstellen. Ihre Vorgesetzten seien daher zu einer gewissen Sensibilität angehalten, so Haag: "Das bedeutet, dass die oder der Fastende, wenn es erforderlich ist, auch mal etwas früher Feierabend machen darf."
Und falls der Arbeitgeber sich weniger entgegenkommend zeigt, gibt es immer noch eine Art "Notfallregel". Das verrät Ethem Ebrem, Vorsitzender der Initiative Heidelberger Muslime "Teilseiend": "Bei starken körperlichen und geistigen Beanspruchungen empfehlen wir, das Fasten nachzuholen." Davon hat Ebrem selbst schon Gebrauch gemacht: "Zum Beispiel, wenn ich viel unterwegs bin oder berufliche Ausnahmesituationen zu meistern habe." Aber er betont auch: "Jeder Körper reagiert anders auf die Belastung während des Ramadan. Die Verantwortung liegt bei jedem selbst, sich richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren, etwa frühzeitig Urlaub anzumelden." Dafür brauche es vor allem einen offenen Austausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. "Dann gibt es in der Regel auch keine Probleme."