Von Willi Berg
Mannheim. Sie hatte ihren Lebensgefährten im Affekt erstochen und wurde deshalb zu zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Mannheimer Schwurgericht hatte die 43-Jährige im April 2017 des Totschlags in einem minder schweren Fall für schuldig befunden. Im September hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Seit dem gestrigen Mittwoch muss der Fall deshalb vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden.
Die Beziehung zu dem 20 Jahre älteren Mann war offenbar schwierig und laut Aussage der Angeklagten von dessen Eifersucht belastet. Und dass, obwohl sie ihm keinen Grund dafür gegeben habe. Im Jahr 2015 wollte das ungleiche Paar heiraten. Doch dann erkrankte ihre Mutter an Krebs, und sie hatte weniger Zeit für ihren Lebensgefährten. Dieser sei darüber wütend gewesen und unterstellte ihr Kontakte zu anderen Männern. Auch sei er gewalttätig geworden und habe gedroht, ihr das Gesicht zu zerschneiden und ihren Hund zu töten.
Am Abend des 5. September 2016 eskalierte der Streit. Nach Angaben der Frau schlug der eifersüchtige Freund ihr unvermittelt ins Gesicht, weil sie auf ihrem Smartphone herumspielte. Sie schlug zurück, warf eine Schale nach ihm und forderte den Mann auf, die Wohnung zu verlassen. Doch er blieb. Darauf griff die zierliche Frau zu einem Küchenmesser und stach zu. Der kraftvoll geführte Stich traf die Hauptschlagader. Der 63-Jährige verstarb kurz darauf an innerem Verbluten. Niemals habe sie ihren Lebensgefährten töten wollen, versicherte die Angeklagte in dem ersten Prozess. Sie könne sich nicht verzeihen, was sie getan habe.
Die Frau habe den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, befand das Mannheimer Landgericht im April 2017. Und verurteilte sie wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Die Steuerungsfähigkeit der 43-Jährigen sei zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen aufgrund der Alkoholisierung (1,6 Promille) in Kombination mit einer Persönlichkeitsstörung. Einem Gutachten zufolge leidet sie an einer Impulskontrollstörung.
Die Frau wollte die Strafe nicht akzeptieren und legte Revision ein. Mit Beschluss vom 19. September 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Mannheimer Strafkammer zurückverwiesen. Die Feststellungen des Landgerichts beruhten "auf einer lückenhaften und deshalb durchgreifend rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung", hieß es in der Begründung des BGH. Dadurch fehle es an einer "tragfähigen Grundlage für eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts". Das Urteil ist nun für den 21. März geplant.