Kündigung von Reihengrabstätten auf kommunalen Friedhöfen
Alle Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist, werden ab 01.01.2018 eingeebnet und beräumt.
Alle Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist, werden ab 01.01.2018 eingeebnet und beräumt.