Jürgen Dräger, Tobias Müller Rn. 1496Stand: EL 175 – ET: 09/2024§6 Abs4 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung einzelnen WG mit Ausnahme der Einlage, dh Übertragungen die betrieblich und nicht privat veranlasst sind. Die genannte Rechtsvorschrift ersetzt den bis 1998 gültigen §7 Abs2 EStDV aF und weicht dabei nicht ganz unbedeutend von der früheren Rechtsnorm ab. Früher hieß es "aus betrieblichem Anlass … aus einem Betriebsvermögen". An die Stelle dieser Formulierung ist getreten: "außer in den Fällen der Einlage".Daraus wird zu Recht geschlossen, dass die Übertragung des einzelnen WG nicht über das PV des StPfl gehen darf, in dessen BV das WG letztlich gelangt. Die Überführung des WG erfolgt direkt v Zuwendenden in das BV des Erwerbenden.Rn. 1497Stand: EL 175 – ET: 09/2024In aller Regel liegt sowohl beim übertragenden Rechtssubjekt als auch beim erwerbenden eine betriebliche Veranlassung vor. Der Gesetzeswortlaut sieht (anders als §7 Abs2 EStDV aF) keine betriebliche Veranlassung...